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Vorsorgehilfe

ATSG, AHV/IV, BVG, KVG

Region Luzern / Basel / Zürich

Wir arbeiten effizient, kompetent und lösungsorientiert damit unsere Klienten sich erfolgreich und wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen können. Erreichbarkeit, Kontinuität des Ansprechpartners und der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten sind uns besonders wichtig.

Wir streben danach, kostenintensive Rechtsstreite, wenn möglich, zu vermeiden und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Besprechungstermine können wir mit Ihnen in unserem Büro im Zentrum von Zug vereinbaren. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen.

Ein Auszug unserer Schwerpunkte des Medizinrechts:

  • Beratung zu Arzneimittel-, Tierarzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Sämtliche Fragen rund um das ärztliche Berufsrecht
  • Fragen im Bezug auf Behandlungsfehler
  • Erstellen von Medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Gutachten
  • Versicherungs- und Vergütungsrecht
  • Datenschutz- und Biomedizinrecht

Wie läuft eine Beratung bei uns ab?

In der Regel kann in einem Erstgespräch die Situation analysiert und abgeklärt werden. Wir erklären dem Kunden/der Kundin welche Möglichkeiten er/sie in der Situation hat. In der Folge können wir gemeinsam einen individuellen Lösungsweg erarbeiten. Eine pauschale Lösung gibt es für Juristen nicht, es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Welche Kosten erwarten Sie?

Uns ist es wichtig, dass die Kosten stets transparent dargelegt werden. Wir informieren unsere Klienten jeweils zu Beginn detailliert über unser Honorar und geben bei Rückfragen gerne Auskunft. Am Ende unserer juristischen Tätigkeit erhalten unsere Klienten eine detaillierte Kosten- und Leistungsübersicht.


Ärztliches Berufsrecht

Gerne helfen wir Ihnen bei der Zulassung oder bei Problemen der Zulassung zur ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Tätigkeit.

Arzt – Patienten und Spital – Patienten Verhältnis

Wir sind auf dem gesamten Gebiet des Arzt Patienten – und Klinik Patienten-Verhältnisses, sowohl zivilrechtlich wie auch strafrechtlich, tätig. Das betrifft alle Rechte und Pflichten der Ärzte, der Gesundheitseinrichtungen und der Patienten.

Darunter fallen sämtliche Behandlungsverträge und Aufnahmeverträge zwischen Arzt und Patient oder Klinik und Patient und die damit verbundenen rechtlichen Pflichten wie die Einwilligung, Aufklärung, Informationspflicht (Mitwirkung der Vertragsparteien), Dokumentationspflicht und die Behandlung.

Arzneimittel- und Tierarzneimittelrecht

Das AMG bezweckt, im Interesse einer ordnungsgemässen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Massgabe der Vorschriften, zu sorgen. Aus diesem Grund ist die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in allen Fragen zum Arzneimittelrecht. Zu den Schwerpunkten der Beratung zählen vor allem: gesetzliche Anforderungen an Arzneimittel, Informationspflichten (Produkt-, Fach- und Gebrauchsinformation), Kennzeichnungspflichten, Arzneimittelwerbung und Abgrenzungsfragen zu Lebensmitteln, Medizinprodukten und kosmetischen Mitteln.

Apothekenrecht

Wir unterstützen und beraten Apotheken in allen mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsfragen. Unser Tätigkeitsgebiet ist insbesondere die Beratung bei der Gründung einer Apotheke oder eines pharmazeutischen Großhandels.

Biomedizinrecht

Das Biomedizinrecht umfasst die internationale und die schweizerische Rechtslage in Bezug auf die Forschung am Menschen, die Gentechnologie und die genetischen Untersuchungen am Menschen, die Fortpflanzungsmedizin, insbesondere hier die Pränatal- und die Präimplantationsdiagnostik

Datenschutzrecht

Mit zunehmender Digitalisierung werden Daten immer zahlreicher, und wertvoller. Personendaten sind Daten von Personen, darunter fallen die besonders schützenswerten Personendaten von der EU als «besondere Kategorien von personenbezogenen Daten» bezeichnet. Sie umfassen jene Informationen, die als besonders sensibel betrachten werden.

Patientendaten fallen unter diese Kategorie, diese geben Auskunft über den Gesundheitszustand eines Patienten. Für deren Bearbeitung braucht es immer eine gesetzliche Grundlage. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu Ihren höchstpersönlichen Rechten in Bezug auf ihre Personendaten.

Erstellen von medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Gutachten

Durch unser umfassendes Netzwerk an hochqualifizierten Fachleuten, sind wir in der Lage, Expertisen auf allen Gebieten der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und des Medizin-Versicherungsrecht zu erstellen.

Erstellen von Vorsorgeaufträgen

Selbstbestimmung statt Bevormundung. Wir helfen Ihnen rechtzeitig Vorkehrungen treffen zu können, damit nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder Demenz Ihre finanziellen und Ihre gesundheitlichen Wünsche auch im Falle einer Urteilsunfähigkeit erfüllt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie sorgfältig bei administrativen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten, wie auch beim Erstellen einer Vormundschaft.

Heilmittelwerberecht

Heilmittel wie Arzneimittel, Medizinprodukte, aber auch Kosmetika unterliegen besonderen restriktiven, auf Recht basierenden Werbeanforderungen.

Darunter fallen insbesondere Heilmittelwerberechtliche Pflichtinformationen, Verbot der irreführenden Arzneimittelwerbung, Publikumswerbung vs. Fachwerbung, vergleichende Werbung und Rechtsverfolgung bei Wettbewerbsverstößen.

Falls Sie Fragen zum Heilmittelwerberecht haben oder wissen möchten, welche Grenzen das Heilmittelwerberecht für Werbemaßnahmen im Gesundheitsbereich setzt, helfen wir Ihnen gerne weiter.

How to get treated in Switzerland

We will explain to you how to see a specialist in Switzerland as a foreign resident.

Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist ein besonders dynamisches Rechtsgebiet, das in den letzten Jahren häufig Änderungen erfahren hat. Bedingt durch den europarechtlichen Einfluss, hat die Regulierung in diesem Bereich stark zugenommen

Unsere Praxis befasst sich sowohl mit dem nationalen wie auch dem internationalen Lebensmittelrecht. Wir beraten Sie in Rechtsfragen betreffend, Herstellung oder Vertrieb von Lebensmitteln.

Neben den klassischen Lebensmitteln gibt es auch häufig Diätetika und Nahrungsergänzungsmittel, das sogenannte Functional Food auf dem Markt. Bei Fragen zur Abgrenzung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Medizinprodukterecht

Bedingt durch verschiedene Vorkommnisse und Skandale mit Medizinprodukten (undichte Silikon-Brustimplantate, fehlerhafte Hüftprothesen) wurde das Medizinproduktegesetz europaweit verschärft. Die Schweiz passte ihre gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte den Entwicklungen in der EU an.

Ziel der neuen EU Verordnungen ist, die Patientensicherheit zu erhöhen und mehr Transparenz zu schaffen. Damit dies umgesetzt werden kann, wurden die Regulierungsanforderungen für alle involvierten Akteure erheblich verschärft.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen Einordnung der Produkte als Medizinprodukt, Inverkehrbringen von Medizinprodukten, Abgrenzungsfragen, Herstellung, Konformitätsverfahren, CE-Kennzeichnung, Versandhandel und Werbung.

Wir unterstützen und beraten Hersteller, Importeure, Händler, Gesundheitseinrichtungen und Patienten.

Medizinische Software / E-Health

Bedingt durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die medizinische Software ein wesentlicher Bestandteil geworden. Darunter fallen Health-Apps, mobile medical Apps und medical Apps.

Sie suchen kompetente Beratung bei der Qualifizierung ihrer Software als Medizinprodukt, wir können sie beratend begleiten.

Pflegerecht

Das Pflegerecht umfasst die Versorgung mit Pflegeleistungen und die Betreuung von Personen in Pflegeheimen und in spitalexterner Krankenpflege, der sogenannten Spitex.

Weiter umfasst das Pflegerecht die Frage der Pflegefinanzierung und betrifft somit etliche Sozialversicherungszweige. Gerne beraten wir sie in rechtlichen Fragen rund um die Pflege.

Versicherungs- und Vergütungsrecht

Gerne beraten wir sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsträger in sozialversicherungsrechtlichen und privatversicherungsrechtlichen Fragen.

Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen die Abklärung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung und Krankentaggeldversicherung, Arbeitslosenversicherung und Alters- oder Hinterbliebenenversicherung.

Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Praxis

In der Regel und mit Vorteil werden alle wichtigen Punkte eines Anstellungsverhältnisses in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt. Mündliche Arbeitsverträge sind ebenso gültig, bieten aber im Streitfall Auslegungsschwierigkeiten.

Wir beraten Sie in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis in Ihrer Praxis. Darunter Lohnzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz bei Krankheit, Unfall, Militärdienst und Mutterschaft oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Interne Haftungsfragen; Anstellungsverhältnis Spital und Praxis

Wer sich an einem Spital oder in einer Praxis anstellen lässt, muss sich im Betrieb einordnen. Er geniesst den Schutz der Sozialversicherungen für Arbeitnehmer und braucht keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen, solange er keine Patienten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung behandelt.

Wir helfen Ihnen bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsfragen, sowie bei disziplinarischen oder verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeitsfragen.


Das Team der VOR Vorsorge freut sich auf Ihre Anfrage.

Umfassende und effektive Rechtsberatung von höchster Qualität ist der Massstab, an welchem wir uns selbst messen. Wir zeichnen uns insbesondere durch unser Know How im Bereich des Medizinrechts aus. Unsere Arbeit ist stets kundenorientiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.