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Vorsorgehilfe

ATSG, AHV/IV, BVG, KVG, UVG

Region Luzern / Basel / Zürich

Wir arbeiten effizient, kompetent und lösungsorientiert damit unsere Klienten sich erfolgreich und wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen können. Erreichbarkeit, Kontinuität des Ansprechpartners und der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten sind uns besonders wichtig.

Wir streben danach, kostenintensive Rechtsstreite, wenn möglich, zu vermeiden und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Besprechungstermine können wir mit Ihnen in unserem Büro im Zentrum von Zug vereinbaren. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen.

Ein Auszug unserer Schwerpunkte des Medizinrechts:

  • Beratung zu Arzneimittel-, Tierarzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Sämtliche Fragen rund um das ärztliche Berufsrecht
  • Fragen im Bezug auf Behandlungsfehler
  • Erstellen von Medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Gutachten
  • Versicherungs- und Vergütungsrecht
  • Datenschutz- und Biomedizinrecht

Wie läuft eine Beratung bei uns ab?

In der Regel kann in einem Erstgespräch die Situation analysiert und abgeklärt werden. Wir erklären dem Kunden/der Kundin welche Möglichkeiten er/sie in der Situation hat. In der Folge können wir gemeinsam einen individuellen Lösungsweg erarbeiten. Eine pauschale Lösung gibt es für Juristen nicht, es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Welche Kosten erwarten Sie?

Uns ist es wichtig, dass die Kosten stets transparent dargelegt werden. Wir informieren unsere Klienten jeweils zu Beginn detailliert über unser Honorar und geben bei Rückfragen gerne Auskunft. Am Ende unserer juristischen Tätigkeit erhalten unsere Klienten eine detaillierte Kosten- und Leistungsübersicht.


Ärztliches Berufsrecht

Gerne helfen wir Ihnen bei der Zulassung oder bei Problemen der Zulassung zur ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Tätigkeit.

Arzt – Patienten und Spital – Patienten Verhältnis

Wir sind auf dem gesamten Gebiet des Arzt Patienten – und Klinik Patienten-Verhältnisses, sowohl zivilrechtlich wie auch strafrechtlich, tätig. Das betrifft alle Rechte und Pflichten der Ärzte, der Gesundheitseinrichtungen und der Patienten.

Darunter fallen sämtliche Behandlungsverträge und Aufnahmeverträge zwischen Arzt und Patient oder Klinik und Patient und die damit verbundenen rechtlichen Pflichten wie die Einwilligung, Aufklärung, Informationspflicht (Mitwirkung der Vertragsparteien), Dokumentationspflicht und die Behandlung.

Erstellen von medizinischen Gutachten

Durch unser umfassendes Netzwerk an hochqualifizierten Fachleuten, sind wir in der Lage, Expertisen auf allen Gebieten der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und des Medizin-Versicherungsrecht zu erstellen.

How to get treated in Switzerland

We will explain to you how to see a specialist in Switzerland as a foreign resident.

Pflegerecht

Das Pflegerecht umfasst die Versorgung mit Pflegeleistungen und die Betreuung von Personen in Pflegeheimen und in spitalexterner Krankenpflege, der sogenannten Spitex.

Weiter umfasst das Pflegerecht die Frage der Pflegefinanzierung und betrifft somit etliche Sozialversicherungszweige. Gerne beraten wir sie in rechtlichen Fragen rund um die Pflege.

Versicherungs- und Vergütungsrecht

Gerne beraten wir sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsträger in sozialversicherungsrechtlichen und privatversicherungsrechtlichen Fragen.

Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen die Abklärung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung und Krankentaggeldversicherung, Arbeitslosenversicherung und Alters- oder Hinterbliebenenversicherung.

Interne Haftungsfragen; Anstellungsverhältnis Spital und Praxis

Wer sich an einem Spital oder in einer Praxis anstellen lässt, muss sich im Betrieb einordnen. Er geniesst den Schutz der Sozialversicherungen für Arbeitnehmer und braucht keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen, solange er keine Patienten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung behandelt.

Wir helfen Ihnen bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsfragen, sowie bei disziplinarischen oder verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeitsfragen.


Das Team der VOR Vorsorge freut sich auf Ihre Anfrage.

Umfassende und effektive Rechtsberatung von höchster Qualität ist der Massstab, an welchem wir uns selbst messen. Wir zeichnen uns insbesondere durch unser Know How im Bereich des Medizinrechts aus. Unsere Arbeit ist stets kundenorientiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Was erwartet mich als Patient nach dem Absenden des Antragsformulares? Der Prozessablauf für medizinisch-juristische Fälle bei Vorsorge GmbH ist wie folgt:

  1. Sie erhalten eine automatische Antwort, in welchen Sie nochmals umfassend über die Kostenstruktur und die Vorgehensweise informiert werden. In der Automatischen Antwort befindet sich die Einverständniserklärung für Patienten, welche Sie uns unterschrieben retournieren müssen. Dies ist notwendig, damit wir Ihre Patientendaten bearbeiten dürfen.
  2. Nach erhalt der unterschriebenen Einverständniserklärung führen wir anhand der von Ihnen im Online-Formular angegebenen Informationen sowie Ihrer Krankenakte eine medizinische Erstbeurteilung Ihres Falles durch. Dies dauert ca. 48 Stunden, unabhängig von der Art und Komplexität Ihres Falles. Sobald unsere Beratungen abgeschlossen sind, erhalten Sie das Resultat der Erstbeurteilung. Im Falle eines positiven Resultates bietet Vorsorge GmbH die Begleitung des Falles an.
  3. Ergibt sich aus der medizinischen Evaluation einen klagbaren Anspruch, beginnt auf Ihr Einverständnis hin die Begleitung des Falles. Sie erhalten von uns einen Leistungsvertrag zur Unterzeichnung.
  4. Vorsorge GmbH leitet rechtliche Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches ein. Die Durchsetzung kann je nach Fall gerichtlich oder aussergerichtlich vorgenommen werden. Bei Erforderlichkeit erstellt Vorsorge GmbH ein medizinisches Gutachten zur Verwendung im rechtlichen Prozess.
  5. Nach abschluss des Falles wird die Schadenersatzsumme unter Abzug der Leistungen von Vorsorge GmbH ausbezahlt.

Wie funktioniert die Prozessfinanzierung?

Patienten, welche keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und nicht über genügende Mittel verfügen, um die Prozesskosten selbst zu stützen, haben die Möglichkeit, von Vorsorge GmbH einen Kostenvorschuss für die Prozessführung zu erhalten. Wird ihr Fall erfolgreich durchgesetzt, werden die vorgeschossenen Kosten von der ausbezahlten Schadenersatzsumme abgezogen. Kommt es zu keiner erfolgreichen Durchsetzung des Falles, trägt Vorsorge GmbH die Kosten selbst. Kontaktieren Sie uns für eine medizinische Erstbeurteilung und eine Evaluation Ihrer Möglichkeiten.

Kann ich lediglich das medizinische Gutachten einkaufen, ohne den Leistungsvertrag zu unterschreiben?

Vorsorge GmbH bietet eine ganzheitliche Behandlung von medizinischen Fällen an. Vorsorge GmbH ist hingegen keine Gutachterstelle und bietet daher keine Einzelgutachten zum Verkauf an. Die Erstellung eines Gutachtens durch Vorsorge GmbH erfolgt nur nach einer medizinischen Erstbeurteilung mit anschliessender Unterzeichnung des Leistungsvertrages durch den Kunden.